Wir übernehmen eine Garantie auf von uns gelieferte und/oder montierte Anlage von 12 Monate. Leucht- und Betriebsmittel sind davon ausgeschlossen. Die Gewährleistung setzt eine ordnungsgemäße und der Gebrauchsanweisung entsprechende Behandlung der Ware voraus.
Mängel der Ware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d.h. spätestens
innerhalb 2 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, ansonsten ist jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht
innerhalb dieser Zeit festgestellt werden können, sind unverzüglich nach
Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benut-zung,
spätestens innerhalb der gesetzliche Frist schriftlich zu rügen. Bei
frist-gerechter berechtigter Mängelrüge liefern wir nach Wahl kostenlosen Ersatz
des beanstandeten Bauteils oder bessern nach. Weitere detaillierte Informationen
erhalten Sie in unseren allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen.
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